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Ansätze zur Reform der Netzentgelte Strom

Die Netzentgelte im Stromsektor basieren auf einem komplexen Regelgeflecht. Die Rechtsvorschriften sind historisch gewachsen, zum Teil lückenhaft und inkonsistent. Sie verteilen sich zudem auf mehrere Gesetze, Verordnungen und behördliche Festlegungen. Die betrieblich etablierte Kalkulationspraxis folgt an manchen Stellen Branchenleitfäden aus der Anfangszeit der Regulierung, die kaum noch verfügbar und in Teilen veraltet sind. Das alles macht die Netzentgeltkalkulation zu einer Herausforderung.

Die Entwicklungen der Energiewende bringen das ohnehin unnötig komplexe und intransparente Kalkulationsschema an die Grenze des Vertretbaren und teilweise darüber hinaus. Deutlich wird dies am Beispiel eines Einfamilienhauses mit Fotovoltaikanlage und Batteriespeicher. Für diesen Anschluss wird außer dem Grundpreis praktisch kein Entgelt entrichtet, da die Entnahme aus dem Netz nur in wenigen Stunden im Jahr erfolgt. Der Aufwand für den Netzanschluss ist aber mindestens genauso groß wie beim Nachbarn, der über keine solche Anlage verfügt.

Bereits mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz sollte hier eine verursachungsgerechte Lösung gefunden werden. Die in diesem Gesetz enthaltenen Regelungen enthielten aber nur minimale Änderungen, deren Auswirkungen vernachlässigbar sind.

Da parallel die Anforderungen an die Stromnetze durch E-Mobility und Wärmepumpe in erheblichem Maße ansteigen, werden auch die dafür aufzuwendenden Kosten ganz neue Größenordnungen erreichen. Mit dem aktuellen System würde dies in erster Linie durch Haushalte ohne eigene Stromerzeugung getragen. Es ist offensichtlich, dass bei den aktuell stark steigenden Börsenstrompreisen eine weitere Verschärfung im Netzbereich für die sozial schwächer gestellten Stromkunden und -kundinnen nicht sinnvoll ist.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat diese Problematik erkannt und eine Studie gefördert, die Lösungsansätze für die oben beschriebene Problematik ergebnisoffen diskutiert. Die Studie ist frei im Internet verfügbar unter https://www.ikem.de/wp-content/uploads/2021/01/IKEM-Netzentgelte-Broschu%CC%88re.pdf.

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