Die Teilnahme an unserem Weiterbildungsangebot wird oft durch verschiedene Förderprogramme in den jeweiligen Bundesländern unterstützt – sowohl für Berufstätige als auch für Arbeitsuchende.
Diese Programme erleichtern die Finanzierung und machen den Zugang zu unseren Lehrgängen und Seminaren noch attraktiver.
Wenn Sie Fragen zur Beantragung oder Anwendung einer Förderung auf eines unserer Angebote haben, finden Sie bei den jeweiligen Kursbeschreibungen detaillierte Informationen. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung, um Sie individuell zu beraten und bei der Beantragung zu unterstützen.
Ihr Erfolg ist uns wichtig – wir helfen Ihnen dabei, die passenden Fördermöglichkeiten zu nutzen!
Was ist die Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie?
Die Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie in Thüringen ist ein Förderprogramm, das durch den Europäischen Sozialfonds (ESF)und den Freistaat Thüringen finanziert wird. Sie unterstützt lebenslanges Lernen und Fachkräftesicherung durch flexible Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Richtlinie ermöglicht es Unternehmen und Bildungsträgern in Thüringen, Förderanträge für Projekte zu stellen, die berufliche Qualifikationen zu erweitern oder die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Betriebstätte in Thüringen. Die Förderung von Soloselbständigen ist ausgeschlossen. Ein Antrag kann nur von in Thüringen ansässigen Unternehmen oder Bildungsträgern gestellt werden.
Förderkonditionen:
Antragsverfahren:
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind über das Online-Portal und postalisch an das Thüringer Landesverwaltungsamt zu richten. Antragsfristen variieren je nach Zuwendungstyp und Art der Förderung. Der postalische Eingang des Antrags beim Landesverwaltungsamt ist maßgeblich.
Weitere Informationen:
Diese kompakte Übersicht stellt die Kerninformationen zur Förderung der betrieblichen Weiterbildung in Thüringen dar. Für genauere Informationen oder zur Antragstellung besuchen Sie bitte das angegebene Förderportal.
Was ist die betriebliche Weiterbildung?
Die betriebliche Weiterbildung in Sachsen-Anhalt umfasst externe und betriebliche Seminare, Lehrgänge, berufsbegleitende Studien, wissenschaftliche Fortbildungen, Coaching/Supervision, Fernlehrgänge, sowie selbstgesteuertes Lernen und
E-Learning.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt sowie deren Beschäftigte. Darüber hinaus sind auch Selbstständige, freiberuflich Tätige und Unternehmer antragsberechtigt. Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder SGB III können ebenfalls Fördermittel beantragen.
Förderkonditionen:
Antragsverfahren:
Anträge müssen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Bei mehrmoduligen Weiterbildungen sind Zwischenauszahlungen möglich. Nach Erbringung der geforderten Nachweise wird die Auszahlung nach dem Erstattungsprinzip getätigt.
Weitere Informationen:
Diese kompakte Übersicht stellt die Kerninformationen zur Förderung der betrieblichen Weiterbildung in Sachsen-Anhalt dar. Für genauere Informationen oder zur Antragstellung besuchen Sie bitte das angegebene Förderportal.
Was ist die betriebliche Weiterbildung in Sachsen?
Die betriebliche Weiterbildung in Sachsen unterstützt Unternehmen und ihre Beschäftigten durch finanzielle Zuschüsse für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen. Sie richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern sowie an Selbstständige in Sachsen, um deren Anpassungsfähigkeit an wirtschaftliche Veränderungen zu verbessern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Aktueller Stand
Die Förderung der betrieblichen Weiterbildung in Sachsen ist seit dem 18. November 2025 eingestellt.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage im Freistaat Sachsen und dem noch ausstehenden Beschluss zum Doppelhaushalt 2025/2026 ist die zukünftige Förderung abhängig von der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel. Sobald neue Informationen vorliegen, werden diese auf der Website der Sächsischen Aufbaubank (SAB) veröffentlicht.
Was ist der Quali-Scheck?
Der Quali-Scheck ist ein Förderprogramm in Rheinland-Pfalz, das darauf abzielt, die Kompetenzen von Arbeitnehmern durch finanzielle Unterstützung individueller und betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen zu steigern. Das Programm hilft Unternehmen bei der Fortbildung ihrer Mitarbeiter.
Wer wird gefördert?
Im Rahmen des Quali-Scheck-Programms in Rheinland-Pfalz erhalten sowohl einzelne Beschäftigte, die in Rheinland-Pfalz wohnen oder arbeiten, als auch Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in diesem Bundesland Förderungen für Weiterbildungsmaßnahmen.
Förderkonditionen:
Antragsverfahren:
Interessenten registrieren sich über das EDV-System EurekaRLP Plus und füllen den Antrag online aus. Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Eine Anmeldung zur Weiterbildung darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids erfolgen. Erforderliche Unterlagen umfassen das Angebot des Weiterbildungsträgers, eine Identitätsbescheinigung sowie ein Beschäftigungsnachweis. Die Bewilligung und Kostenerstattung erfolgen nach Einreichung des Teilnahmezertifikats und erfolgreicher Prüfung.
Weitere Informationen:
Diese kompakte Übersicht stellt die wesentlichen Informationen zum Quali-Scheck in Rheinland-Pfalz dar. Für genauere Informationen oder zur Antragstellung besuchen Sie bitte die angegebene Webseite.
Was ist der Bildungsscheck MV?
Der Bildungsscheck MV ist ein Förderinstrument, das Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt, ihre Mitarbeiter weiterzubilden. Es zielt darauf ab, die Kompetenzen der Beschäftigten zu verbessern und Unternehmen wettbewerbsfähiger zu machen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche Personen, die Inhaber eines Unternehmens sind, sowie Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderung richtet sich an die Beschäftigten dieser Unternehmen. Ausgeschlossen von der Förderung sind bestimmte freiberufliche Tätigkeiten sowie Beschäftigte des Bundes, der Länder und der Kommunen.
Förderkonditionen:
Antragsverfahren:
Die Antragsstellung erfolgt vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme über die zuständigen Stellen, z.B. die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA Schwerin).
Weitere Informationen:
Diese kompakte Übersicht stellt die wesentlichen Informationen zum Bildungsscheck in Mecklenburg-Vorpommern dar. Für genauere Informationen oder zur Antragstellung besuchen Sie bitte die angegebene Webseite.
Was ist der Bildungsscheck Brandenburg?
Der Bildungsscheck in Brandenburg ist ein Förderinstrument, das sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen unterstützt, um Weiterbildungsmöglichkeiten zu finanzieren. Ziel des Programms ist es, die berufliche Kompetenz und Qualifikation von Beschäftigten zu steigern und somit die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der Region zu fördern
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg, die einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Auch Beschäftigte in Elternzeit oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Anspruch auf ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II sind förderberechtigt.
Förderkonditionen:
Antragsverfahren:
Die Anträge werden über das Online-Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht. Die Antragstellung ist zweimal jährlich möglich, und alle erforderlichen Formulare sind online verfügbar. Die Bewilligung muss vor der Anmeldung zu einer Weiterbildungsmaßnahme erfolgen.
Weitere Informationen:
Diese kompakte Übersicht stellt die wesentlichen Informationen zum Bildungsscheck in Brandenburg dar. Für genauere Informationen oder zur Antragstellung besuchen Sie bitte die angegebene Webseite.
Was ist das KdW-Programm?
Das KdW-Programm ("Kompetenz durch Weiterbildung") ist eine Initiative im Saarland, die speziell darauf ausgerichtet ist, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) finanziell zu unterstützen. Ziel des Programms ist es, die Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen der Beschäftigten durch Weiterbildungen zu fördern und so die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Saarland, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanz von maximal 43 Millionen Euro aufweisen.
Förderkonditionen:
Antragsverfahren:
Die Antragstellung erfolgt über die KDW-Servicestelle bei der FITT gGmbH. Interessierte Unternehmen müssen vor der ersten Antragstellung ein Registrierungsformular ausfüllen.
Weitere Informationen:
Diese Übersicht stellt die Kerninformationen zum KdW-Programm im Saarland dar. Für genauere Informationen oder zur Antragstellung besuchen Sie bitte die entsprechende Webseite oder kontaktieren Sie die Service-Hotline.
Was ist der Bildungsscheck NRW?
Der Bildungsscheck NRW unterstützt die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und Berufsrückkehrenden durch finanzielle Zuschüsse. Er richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, um deren Anpassungsfähigkeit an wirtschaftliche Veränderungen zu verbessern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Aktueller Stand:
Die individuelle Förderung durch den Bildungsscheck ist leider zum 30. Juni 2024 ausgelaufen. Ab 2025 sind neue Fördermöglichkeiten aus dem Europäischen Sozialfonds geplant. Details zu diesen zukünftigen Programmen werden zu gegebener Zeit hier zur Verfügung gestellt. Für aktuelle Informationen besuchen Sie bitte: https://www.mags.nrw/bildungsscheck
Was ist der Bildungsscheck Bremen?
Der Bremer Bildungsscheck unterstützt die berufliche Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen durch Zuschüsse, die 50 % der Weiterbildungskosten, bis maximal 500 EUR pro Jahr, abdecken. Die Förderung zielt besonders auf un- und angelernte Beschäftigte, Arbeitgeber zur Qualifikation ihrer Mitarbeiter sowie Arbeitslose und Personen mit Migrationshintergrund.
Aktueller Stand:
Der Bremer Weiterbildungsscheck wird derzeit nicht mehr angeboten. Zukünftige Fördermöglichkeiten oder Programme sind derzeit nicht konkret angekündigt. Details zu zukünftigen Programmen werden zu gegebener Zeit an dieser Stelle veröffentlicht.
Aktuelle Informationen finden Sie unter:
https://www.ibs-bremen.de/foerderung/bremer-bildungsscheck/
Was ist die Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie?
Derzeit bieten die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen, Hamburg, Berlin und Schleswig-Holstein leider keine spezifischen Förderprogramme für berufliche Weiterbildungen an, die in Ihrem Fall relevant sein könnten.
Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) ist ein staatliches Förderprogramm zur finanziellen Unterstützung von Weiterbildungen im nicht-akademischen Bereich, angeboten durch die KfW-Bank. Es unterstützt Fachkräfte dabei, Qualifikationen wie Meister, Fachwirte, Techniker und ähnliche Abschlüsse zu erlangen, mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen.
Wer kann Aufstiegs-BAföG beantragen?
Antragsberechtigt sind Personen, die sich auf anerkannte berufliche Fortbildungsprüfungen vorbereiten, einschließlich Handwerks- und Industriemeister, Erzieher, Techniker und Betriebswirte. Es gibt keine Altersgrenze, was das Programm für eine breite Gruppe von Berufstätigen zugänglich macht.
Was wird gefördert?
Das Aufstiegs-BAföG übernimmt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 EUR. Die Förderung teilt sich in 50 % Zuschuss und 50 % zinsgünstiges Darlehen. Es unterstützt Voll- und Teilzeitfortbildungen sowie unter bestimmten Bedingungen auch Fortbildungen im Ausland. Zusätzliche Leistungen umfassen einkommensabhängige Unterhaltsbeiträge und Kinderbetreuungszuschläge für Alleinerziehende.
Weiterführende Informationen:
Anträge können online über das Bundesverwaltungsamt gestellt werden. Unterstützung bietet eine kostenfreie Info-Hotline, die Fragen zur Antragstellung und Förderung beantwortet.
Was ist die berufliche Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung?
Die berufliche Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung ist ein Angebot für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie zielt darauf ab, diese Personen wieder in das Arbeitsleben zu integrieren und umfasst Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Wer kann die berufliche Rehabilitation beantragen?
Antragsberechtigt sind Personen, die sich in gesundheitlicher Rehabilitation befinden und in den Arbeitsmarkt reintegriert werden möchten. Ausschlussgründe umfassen eine zu kurze Wartezeit bei der Rentenversicherung von weniger als 15 Jahren oder einen bestehenden Beamtenstatus.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Unterstützung bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, sowie die Bereitstellung von technischen und persönlichen Hilfsmitteln. Zu den Leistungen gehören auch Unterstützungen für Unterkunftskosten und spezielle Förderungen wie Gründungszuschüsse.
Weiterführende Informationen:
Anträge können direkt online über die Plattform der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Bei der Antragstellung sind Informationen wie Versicherungsnummer, Angaben zum behandelnden Arzt und zur Krankenkasse sowie zur aktuellen beruflichen Situation erforderlich. Die kostenfreie Service-Hotline bietet zudem Unterstützung bei Fragen und der Antragstellung.
WasistderBerufsförderungsdienstderBundeswehr(BFD)?
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr unterstützt Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, freiwillig Wehrdienstleistende und Berufssoldaten bei der beruflichen Eingliederung. Er ist an verschiedenen Standorten deutschlandweit aktiv und bietet umfassende Beratungsdienste an.
Wer kann die Leistungen des BFD in Anspruch nehmen?
Die Dienstleistungen des BFD richten sich an abgehende Soldatinnen und Soldaten, deren Anspruch auf Förderung je nach Dauer ihrer Verpflichtung variiert. Details hierzu können auf der Website des Berufsförderungsdienstes eingesehen werden.
Was wird gefördert?
Weiterführende Informationen:
Interessierte können sich über das Bürger-Telefon der Bundeswehr oder direkt bei den lokalen Dienststellen des BFD beraten lassen. Weitere Details zu den Fördermöglichkeiten und zum Antragsverfahren finden sich auf der Website des Berufsförderungsdienstes.
Weitere Informationen:
Was ist der Bildungskredit?
Der Bildungskredit ist eine Finanzierungsinitiative der Bundesregierung, um volljährigen Schülern und Studierenden die Finanzierung ihrer Ausbildung oder ihres Studiums zu erleichtern. Die Kredite werden von der KfW-Bank ausgegeben und sind durch eine Bundesgarantie abgesichert, was günstige Kreditbedingungen ermöglicht.
Wer kann einen Bildungskredit beantragen?
Berechtigt sind volljährige Schüler und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen.
Was wird gefördert?
Weiterführende Informationen:
Anträge können online über das Bundesverwaltungsamt auf der Webseite www.bildungskredit.de gestellt werden. Erforderliche Unterlagen umfassen einen Ausbildungsnachweis, Immatrikulationsbescheinigung sowie gültige Ausweisdokumente.
Weitere Informationen:
Was ist die Bildungsprämie?
Die Bildungsprämie ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, das berufstätige Personen in Deutschland finanziell bei beruflichen Weiterbildungen unterstützt, um deren Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.
Wer kann die Bildungsprämie beantragen?
Berechtigt sind Erwerbstätige, die mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 EUR haben. Ebenso können Arbeitnehmer und Selbstständige, die aufstockende Leistungen nach SGB II erhalten, sowie Erwerbstätige in Elternzeit oder Mutterschutz die Prämie beantragen, sofern sie die Einkommensgrenzen einhalten.
Was wird gefördert?
Hinweis:
Die Bildungsprämie ist ausgelaufen. Eine Wiedereinführung des Programms ist für das Jahr 2025 geplant.
Kontakt für Beratung und Antragsstellung:
Bildungsurlaub, auch Bildungsfreistellung genannt, ist eine gesetzlich geregelte Möglichkeit, während der Arbeitszeit an beruflichen Weiterbildungen teilzunehmen, ohne auf das Gehalt verzichten zu müssen. Ziel ist es, berufliche Kompetenzen zu vertiefen oder neue Fähigkeiten zu erwerben, die im Job von Nutzen sind.
Die meisten Bundesländer haben gesetzliche Regelungen zum Bildungsurlaub, die den Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Weiterbildungstagen im Jahr sichern. Die genauen Voraussetzungen, wie die Anerkennung der Maßnahme oder Fristen zur Beantragung, variieren je nach Bundesland.
Nicht alle Bundesländer bieten Bildungsurlaub an. In Bayern und Sachsen beispielsweise existieren keine gesetzlichen Regelungen. In anderen Bundesländern ist es wichtig, dass die Maßnahme offiziell anerkannt ist und rechtzeitig beim Arbeitgeber beantragt wird.
Unsere Weiterbildungen im Bereich Energie und Wärme können in einigen Bundesländern anerkannt werden. Kontaktieren Sie uns gerne, damit wir Sie diesbezüglich beraten können.
Für detaillierte Informationen zu unseren Weiterbildungsangeboten und zur Beantragung von Bildungsurlaub beraten wir Sie gerne persönlich. Weitere allgemeine Informationen finden Sie auch auf bildungsurlaub.de.
Profitieren Sie von unserer kostenlosen und individuellen Beratung. Gemeinsam finden wir die ideale Fördermöglichkeit, um Ihren beruflichen Neustart zu unterstützen oder Ihre Karrierechancen weiter auszubauen.
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