Artikel

Thermische Gas­abrechnung: Die Neu­fassung des Arbeits­blatts G 685 (Update)

[Update September 2021]
Endlich ist es so weit - die neue G 685 ist in Kraft getreten
Wie wir im Juni berichteten, hat der Regelermittlungsausschuss das um die neue G 685 ergänzte Regeldokument auf seiner Website veröffentlicht. Sie finden es hier zum Download.

Nach den gesetzlichen Regeln mussten wir mit der Anwendung dieser neuen Regeln warten, bis die zugehörige Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt ist. Diese Veröffentlichung erfolgte am 21. September im Bundesanzeiger.

In G 685|August 2020 ist festgelegt, dass die neuen Regeln vom Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger an gelten sollen und dass die Marktteilnehmer ein Jahr haben, um die neuen Regeln anzuwenden. Nun können und müssen alle Unternehmensbereiche, die einen Beitrag zur Gasabrechnung im Netz und im Vertrieb leisten, auf die neuen Regeln umstellen. Diese Umstellung muss am 20. September 2022 abgeschlossen sein.

Ausnahmen von dieser Jahresfrist für die Anwendung der neuen Prozesse gelten für einige aufwändigere Umstellungen. Die Ausnahmen sind in Teil 1 der neuen G 685 beschrieben.

Die Campus bietet Ihnen ausführliche Schulungen zum Erwerb der Sachkunde an. Gerne sind wir auch bereit, Sie bei der Umsetzung beratend zu unterstützen.

[Update Juni 2021]

Der Regelermittlungsausschuss (REA) bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) hatte die Neufassung der G 685 auf der Tagesordnung der Sitzung am 22. März behandelt. Zwischenzeitlich steht das Sitzungsprotokoll auf der Website der PTB zum Download zur Verfügung. Aus diesem Protokoll entnehmen wir, dass der REA die Neufassung der G 685 (Stand 8/2020) akzeptiert hat. Leider warten wir damit aber immer noch auf den offiziellen Startschuss zur Anwendung der Neuregelung.

Mit der Veröffentlichung der Neufassung des „Regeldokument“ im Bundesanzeiger wird der lang erwartete Startschuss fallen. Dieses Dokument erhält einen „Teil II Regeln zur Angabe und Verwendung von Werten für Messgrößen, die nicht mit einem Messgerät ermittelt worden sind“, in dem die neue G 685 für anwendbar erklärt wird.

Wir werden uns voraussichtlich noch weiter in Geduld üben müssen. Sobald wir die Veröffentlichung im Bundesanzeiger sehen, informieren wir Sie hier wieder.

[Update März 2021]

Die Neufassung des Arbeitsblatts G 685 wurde nach dem Einarbeiten von Änderungswünschen im August 2020 fertiggestellt. Seit September 2020 können wir die 7 Teile kaufen und herunterladen.

Diese Veröffentlichung erfolgte seitens des DVGW in der Erwartung, dass die letzte Formalität – die Anerkennung der neuen Regeln durch den Regelermittlungsausschuss bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt – kurz danach in der damals angesetzten Sitzung erfolgt. Jedoch hatten wir Pech: der Regelermittlungsausschuss löste sich stattdessen auf.

Nachdem die Neubesetzung erfolgt ist, gibt es nun einen Termin für die nächste Sitzung - am 22. März 2021. Wir hoffen und erwarten, dass die Neufassung der G 685 dann formell als Regel der Technik nach §46 des Mess- und Eichgesetzes anerkannt wird.

Was bedeutet das für die Anwender im Gasnetz und im Vertrieb?

Mit der Anerkennung durch den Regelermittlungsausschuss und Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die Neufassung formell in Kraft, und

  • alle Beteiligten dürfen danach die in der Neufassung beschriebenen Abläufe und Methoden anwenden;
  • die neuen Abläufe und Methoden müssen spätestens ein Jahr nach der Veröffentlichung umgesetzt sein, soweit nicht in den Übergangsbestimmungen eine längere Frist (Jahreswechsel 2023/24) eingeräumt wird.

Bitte berücksichtigen Sie in Ihrer Umsetzungsplanung, dass die neuen Regeln eine Anpassung der Software und des Rechnungsdrucks erfordert und dass Sie zusätzliche Daten für die Ermittlung der Zustandszahl benötigen. Auch beim Messstellenbetrieb werden Arbeiten anfallen: hier ist die Nachrüstung von Mengenumwertern und deren Parametrierung für die Ermittlung der Kompressibilitätszahl zu nennen.

Unsere erfahrenen Referenten Alex Klügl und Günter Fischer helfen Ihnen gerne durch die Schulung Ihrer Sachkundigen. Auf Wunsch beraten und unterstützen wir Sie bei der Umsetzung.

————————————————

[Stand Januar 2020]

Die einfachste Art der Abrechnung mit einem Preis pro Kubikmeter hat uns der Gesetzgeber schon vor Jahrzehnten verboten. Wir müssen seitdem die an den Kunden gelieferte Energie in Kilowattstunden abrechnen. Bei der thermischen Gasabrechnung kann man einiges falsch machen.

Gaszähler, die Energie messen und anzeigen sind für die große Vielzahl der Abrechnungsvorgänge entweder nicht verfügbar oder unbezahlbar teuer. Der Gesetzgeber kommt uns hier entgegen, indem er die Ermittlung abrechnungsrelevanter Größen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erlaubt. Dabei wird gefordert, dass Energie und Leistung nur durch sachkundiges Personal ermittelt werden dürfen.

Für die Gasabrechnung dokumentiert das gaswirtschaftliche Arbeitsblatt G 685 diese allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die aktuelle gültige Fassung G 685 stammt aus dem Jahr 2008 mit drei Beiblättern aus den Jahren 2010 bis 2016. Im Jahr 2020 wird G 685 in einer Neufassung in Kraft gesetzt.

Die neue Fassung wurde vor allem modernisiert, an den aktuellen Stand der Technik angepasst und um die Ermittlung der Kompressibilitätszahl erweitert. Dabei begegnen uns einerseits eine Vielzahl redaktioneller Änderungen, wir müssen uns andererseits mit substanziellen Änderungen befassen.

Das neue Dokument ist in 7 Teile gegliedert:

  • G 685-1 Gasabrechnung – Grundlagen der Energieermittlung [25 Seiten]
  • G 685-2 Gasabrechnung – Brennwert [24 Seiten]
  • G 685-3 Gasabrechnung – Volumen im Normzustand [5 Seiten]
  • G 685-4 Gasabrechnung – zählerstandsbasierte Energieermittlung [28 Seiten]
  • G 685-5 Gasabrechnung – lastgangbasierte Energieermittlung (LBE) [24 Seiten]
  • G 685-6 Gasabrechnung – Kompressibilitätszahl (K-Zahl) (bisherige G 486) [21 Seiten]
  • G 685-7 Gasabrechnung – Differenzwertbildung [17 Seiten]

Die Seitenangaben beziehen sich auf die Entwurfsfassungen vom August 2019. Einsprüche werden Ende Januar 2020 behandelt. Mit der Inkraftsetzung rechnen wir im ersten Halbjahr 2020. Die neuen Regeln sollen spätestens ab dem 01.10.2020 angewendet werden.

Die 7 Teile gelten für alle an der Gaslieferung und Abrechnung beteiligten Marktrollen. Teile 2 und 6 definieren Aufgaben, die nur beim Netzbetreiber anfallen. Gasvertriebe müssen nach den energierechtlichen Vorschriften zum Unbundling die Ergebnisse dieser Schritte beim Netzbetreiber abrufen. Die übrigen Vorschriften sind sowohl beim Netzbetreiber einschließlich des Messstellenbetreibers als auch beim Vertrieb anzuwenden.

In G 685 werden Kompetenzbereiche wie folgt definiert:

Die Bildung von Ersatzwerten (bei Bedarf) ist in den v.g. Kompetenzbereichen enthalten.

Schulungen zur G 685 bieten wir wie folgt an:

  • Update eines vorhandenen Sachkundenachweises (ein Tag)
    Zielgruppe: Sachkundige, die ihren Sachkundenachweis erneuern wollen.
    Die Schulung umfasst das vorbereitende Selbststudium wichtiger Begriffe und Verfahren. Der Bedarf an wichtigen Änderungen sollte vorweg bedacht werden. Das zugehörige Dokument stellen wir vor der Schulung zur Verfügung.
    Voraussetzungen: Besitz je eines Exemplars der neuen G 685-Teile 1 bis 7
  • Grundlagen der thermischen Gasabrechnung: ein Tag
    Zielgruppe:
    o Mitarbeiter in der Abrechnung ohne Fach- oder Führungsverantwortung
    o zukünftige Sachkundige (erster Schulungstag)
    Mitarbeiter ohne Fach- oder Führungsverantwortung erwerben mit dieser Schulung die Grundkenntnisse der thermischen Gasabrechnung, nicht jedoch den für Fach- und Führungskräfte geforderten Sachkundenachweis.
    Voraussetzungen: Zugriff auf die neue G 685 (Teile 1 bis 7)
  • Sachkundeschulung für Mitarbeiter im Vertrieb: ein Tag
    Zielgruppe: Erwerb der Sachkunde für die vertriebsrelevanten Aufgaben
    Kompetenzbereiche:
    o Energieermittlung auf Basis von Zählerständen – Netzbetreiber und Vertriebe
    o Mengenaufteilung – Netzbetreiber und Vertriebe
    o Energieermittlung auf Basis von Lastgängen – Netzbetreiber und Vertriebe
    o Differenzwertbildung – Netzbetreiber und Vertriebe
    o Rechnungsstellung – Netzbetreiber und Vertriebe
    Voraussetzungen: Besitz je eines Exemplars der neuen G 685-Teile 1 bis 7

    Hinweis: Für den Erwerb des Sachkundenachweises für Vertriebsaufgaben fallen somit zwei Schulungstage an.
  • Sachkundeschulung für Mitarbeiter im Netz und Messstellenbetrieb: halber Tag
    Zielgruppe: Zusatzschulung zum Erwerb der Sachkunde für die zusätzlichen im Netz und Messstellenbetrieb relevanten Aufgaben.
    o Brennwertermittlung – Netzbetreiber
    o Mengenaufteilung – Netzspezifische Ausprägung
    o Energieermittlung auf Basis von Lastgängen – Netzspezifische Ausprägung
    o Kompressibilitätszahlberechnung – Netzbetreiber
    o Differenzwertbildung – Messstellen- und Netzbetreiber
    Voraussetzungen: Besitz je eines Exemplars der neuen G 685-Teile 1 bis 7

    Hinweis: Für den Erwerb des Sachkundenachweises im Netz- und Messstellenbereich fallen somit zweieinhalb Schulungstage an.

Beginn der Schulungen mit Veröffentlichung der endgültigenFassung der 7 Teile („Weißdruck“).