E-Mobility ist einer der aktuellen Herausforderungen der Verkehrswende. Dabei spielt der rechtliche Rahmen eine wesentliche Rolle. Zum einen sind die rechtlichen Vorgaben bei der Errichtung und dem Betrieb von Ladeinfrastruktur zu beachten, zum anderen hat die Politik durch gewisse Anreizmaßnahmen versucht, die Attraktivität von E-Mobility zu erhöhen. Damit soll eine ökologisch sinnvolle Entwicklung des Verkehrs erfolgen. Allerdings steht gerade etwa die ökologisch sehr sinnvolle Nutzung von eigenerzeugtem Strom für die E-Mobility im Spannungsfeld zu anderen Themen, wie etwa der Frage von Umlagen (EEG) und der Einstufung von Prosumern als Versorger mit daraus entstehenden Pflichten. Nicht zuletzt befürchten Netzbetreiber Belastungen des Netzes durch Ladevorgänge und haben daher beim Gesetz- bzw. Verordnungseber teilweise Reaktionen bewirkt. Auf der anderen Seite greifen Gesetze und Verordnungen wie das Eich- und Messrecht oder die Preisangabenverordnung und sind von den Marktteilnehmern zu beachten. Bei einigen Zukunftsthemen ist der rechtliche Rahmen derzeit noch wenig oder gar nicht vorhanden.
Das Seminar zeigt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen und wo noch Gestaltungsbedarf besteht.
Interessenten / Teilnehmer am Lehrgang „Energiemanager E-Mobility“
Die rechtlichen Seminarinhalte werden möglichst praxisnah dargestellt und mit Beispielen unterfüttert. Die Seminarteilnehmer sind aufgefordert ihre in dieser Materie gesammelten Erfahrungen – falls vorhanden – mit in die Diskussion aktiv einzubringen.