Mit Beginn des Jahres 2021 wurde von der Politik das bislang gültige Förderprogramm EBM (Energieberatung im Mittelstand) zusammen mit 2 anderen Förderprogrammen zu einem neuen Förderprogramm EBN (Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme) zusammengeführt. Damit folgt die Politik konsequent ihrem Vorgehen, das Thema Energieeffizienzsteigerung noch mehr in den Mittelpunkt ihrer Energiepolitik zu stellen. So wurde im neuem Förderkonzept der Bundesregierung festgelegt, dass Förderungen für Unternehmen grundsätzlich mit entsprechenden Gegenleistungen verbunden sein werden. Eine solche Gegenleistung stellt in diesem konkreten Fall der Nachweis eines durchgeführten Energieaudits nach der DIN EN 16247 dar.
Das Förderprogramm EBN besteht nun aus 3 Modulen, wobei das erste Modul inhaltlich dem alten Förderprogramm EBM gleichzusetzen ist. Damit Mitarbeiter von EVU’s die in diesem Kontext geforderten Servicedienstleistungen erbringen dürfen, müssen Sie gegenüber der BAFA eine bestimmte Grund- und Zusatzqualifikation nachweisen.
Mit unserer Ausbildung zum "Energieberater für Nichtwohngebäude (Modul 1)" können Sie die Zusatzqualifikation erwerben. Die Ausbildung entspricht den Fortbildungsanforderungen der BAFA.