Das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ trägt zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei. Kleine und mittlere Unternehmen sollen durch das Förderprogramm motiviert werden, die Energieeffizienz im eigenen Unternehmen zu verbessern. Wie dies durch geeignete Einsparpotentiale und Maßnahmen gelingt, kann nur eine qualifizierte Energieberatung aufzeigen. Neu ist, dass seit 2018 auch die Energieberatung durch Energieversorger für dieses Förderprogramm anerkannt wird, was bisher nur Ingenieurbüros und anderen Beratungsunternehmen vorbehalten war. Die Energieberatung ist nur zuwendungsfähig, wenn diese durch einen vom BAFA zugelassenen Energieberater erfolgt. Die Auswahl des Energieberaters obliegt dem Antrag stellenden Unternehmen. Die Registrierung und Zulassung als Energieberater im Mittelstand wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrförderung (BAFA) vergeben. Dabei müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- ein anerkannter Hochschul- oder Meisterabschluss in einer einschlägigen Fachrichtung
- drei Jahre hauptberufliche Tätigkeit mit Praxisbezug zur betrieblichen Energieberatung
- eine gültige Haftpflichtversicherung, die Energieberatungsleistungen einschließt,
- und der Erwerb einer Zusatzqualifikation für Energieberatung im gewerblichen Bereich.
Diese geforderten Zusatzqualifikationen werden in dem 10-tägigen Lehrgang vermittelt
Inhalte und Umfang der Zusatzqualifikation:
Die Inhalte beziehen sich auf die vom BAFA geforderten Themen des Fortbildungskatalogs. Die Themen sind in sechs Blöcke aufgeteilt. Alle Seminare sind voneinander unabhängig und können auch einzeln gebucht werden. Alle Blöcke dieses Lehrgangs ergeben zusammen die geforderte Unterrichtszeit von 80 Unterrichtseinheiten. Für bereits gelistete Berater gelten vereinfachte Nachweise.
Die Anforderungen an die Zusatzqualifizierung lauten wie folgt:
- Für die Anerkennung „Energieberater Mittelstand“ durch das BAFA sind insgesamt 80 Unterrichtseinheiten (UE) erforderlich
- Bereits qualifizierte Energieberater (z.B. in der „Energieeffizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes“ unter www.energie-effizienz-experten.de zu finden) benötigen jeweils nur mindestens 8 UE in Block 1, Block 3 und Block 4
- Die Fortbildung ist fachbezogen im Bereich der gewerblichen Energieberatung und spiegelt den aktuellen Stand der Technik wider
- Die Qualifikation bezieht sich inhaltlich auf den Bereich der Nicht-Wohngebäude (NWG)
- Ab 2019 ist zusätzlich eine Abschlussprüfung erforderlich
Block 1 – Rechtliches (8 UE):
(Referent: Dirk Tiemann)
- Der Wohn-/Nichtwohn-Gebäudemarkt – ein Überblick
- Der rechtliche Rahmen – ein Überblick
- Die Umsetzung der EnEV-Forderungen in der Praxis
- Begleitendes Regelwerk – Administrativ
- Begleitendes Regelwerk – Planung und Auslegung
Block 1 – Energieaudits nach DIN EN 16247 (8 UE): Pflichtmodul:
(Referent: Steffen Roß)
- Aktuelle gesetzliche Grundlagen
- Ablauf des Energieaudits nach DIN EN 16247-1 und Praxiserfahrungen
- Systematische Datenauswertung und -aufbereitung
- Informationen über anwendbare Zuschüsse und Beihilfen
- Grundzüge der für Energieaudits geforderten Lebenszykluskostenanalyse
Block 2 – Gebäudehülle im Neubau und Bestand (8 UE):
(Referent: Wolf Schleth-Tams)
- Bauphysikalische Anforderungen an Gebäudehüllen im Neubau und Bestand
- Bauphysikalische Grundprinzipien, Kennwerte und Berechnungsverfahren
- Dämmstoffe und Systeme
- Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmeverluste
Block 3 – Anlagentechnik / Querschnittstechnologien (24 UE):
(Referent: Steffen Roß)
- Druckluft
- Überblick Heizungstechnik
- Überblick Lüftungsanlagen
- Überblick Kältetechnik
- KWK-Anlagen
- Energieeffiziente Beleuchtung
- Elektrische Motoren, Antriebe und Pumpen
Block 4 – Erneuerbare Energien (8 UE):
(Referent: Günter Fischer oder Alexander Klügl)
- Einführung
- Photovoltaik
- Biomasse/Biogas
- Geothermie
- Energiespeicher
Block 5 – Wirtschaftlichkeit (16 UE): Pflichtmodul (Lebenszykluskostenanalyse, 4 UE):
(Referent: Jobst Klien)
- Einführung ins Thema
- Methoden der Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Lebenszykluskosten-Analyse
- Lösungsansatz Contracting
- Finanzierung und Förderung
Block 6 – Energiemanagementsysteme (8 UE):
(Referent: Steffen Roß)
- Entwicklung der 50000-er Normenreihe
- Die neue ISO 50001:2018
- ISO 50003
- ISO 50006
- ISO 50004
- ISO 50015
- Systematische Auswahl Energiemonitoring- bzw. Energiecontrolling-Systems; Messmittel
Block 6 – Emissionen (4 UE):
(Referent: Dirk Tiemann)
- Erfassung, Berechnung und Ausweisung von Emissionsarten (CO2, NOx)
- Energiebilanz – Emissionsbilanz
- Emissionen erneuerbarer Energien
- Begleitende Themen
Block 6 – Energetisches Nutzerverhalten (4 UE):
(Referent: Dirk Tiemann)
- Mitarbeiterschulungen zur Energie-Einsparung
- Vermittlung geringinvestiver Maßnahmen
- Praxisblock