Energieeinsparung im Bestand resultiert für Unternehmen aktuell zwingend aus bauordnungsrechtlichen Anforderungen bei der Sanierung- und bei Umbauprojekten. Sie kann sich aber auch als Grundlage öffentlicher Förderung oder unternehmerischer Entscheidung im Rahmen eines Energiemanagements ergeben.
Auf Grundlage aktueller Erlasse und der EnEV wird dargelegt, in welchen Fällen Modernisierungen bezüglich der Energieeffizienz im Gebäudebestand wirtschaftlich vertretbar sind.
Kriterien zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit im Gebäudebestand sowie zum unverhältnismäßig hohen Aufwand finden sich u.a. aktuell im Erlass des Landes NRW vom September 2018 'Vollzug der EnEV'. Wirtschaftlich vertretbar sind Sanierungsmaßnahmen demnach, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer der zu sanierenden Bauteile der Außenhülle oder der Anlagentechnik durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Hierzu werden gezielt Beispielrechnungen geführt.
Besonders interessant ist dieses Seminar für Vertriebsmitarbeiter, die ihren Kunden einen Mehrwert durch die Beratung im Bereich der Energieeffizienz und des Energiekostenmanagements bezüglich ihrer Bestandsimmobilien bieten wollen.
Vertriebsmitarbeiter, Account- und Keyaccountmanager, Vertriebsinnendienst, Unternehmensentwicklung, Unternehmenssteuerung, Produktentwicklung, Energiedienstleistungsbereiche
Die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Seminarinhalte werden möglichst praxisnah dargestellt und mit Beispielen unterfüttert. Die Seminarteilnehmer sind aufgefordert ihre in dieser Materie gesammelten Erfahrungen – falls vorhanden – mit in die Diskussion aktiv einzubringen.